General
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04. June 2026
unser Hauptsitz in Judenburg
Kalkulation, allgemeine Administration
Während unseres Betriebsurlaubes werden keine Zahlungen getätigt. Daher ersuchen wir Sie, Ihre Rechnungen an uns bis zur KW 51 (Posteingang bis MO 15.12.) zu senden, um diese noch vor unserem Betriebsurlaub bearbeiten zu können.
Rechnungen, welche später eingehen, werden mit 07.01.2026 als eingelangt betrachtet. In diesem Fall beginnt das Zahlungsziel und der Lauf der Skontofrist erst mit 07.01.2026 zu laufen.
Fällt das Ende der Skontofrist - einer vor der KW 51 eingelangten Rechnung - in unseren Betriebsurlaub, verlängert sich die Skontofrist.
Sollten wir ohne Ihre Reaktion zu unserer Vorgangsweise bleiben, setzen wir Ihr Einverständnis zur urlaubsbedingten Verlängerung der Zahlungs- und Skontofristen voraus.
Rechnungen, welche später eingehen, werden mit 07.01.2026 als eingelangt betrachtet. In diesem Fall beginnt das Zahlungsziel und der Lauf der Skontofrist erst mit 07.01.2026 zu laufen.
Fällt das Ende der Skontofrist - einer vor der KW 51 eingelangten Rechnung - in unseren Betriebsurlaub, verlängert sich die Skontofrist.
Sollten wir ohne Ihre Reaktion zu unserer Vorgangsweise bleiben, setzen wir Ihr Einverständnis zur urlaubsbedingten Verlängerung der Zahlungs- und Skontofristen voraus.